Die zweijährige Garantieabnahme bei Neubauten

Warum sie für Eigentümer entscheidend ist

 

Zwischen Mängelbehebung, Erwartungshaltung und Werterhalt

 

Mit dem Bezug eines Neubaus beginnt für Eigentümer und Mieter ein neuer Abschnitt – für die Immobilienverwaltung jedoch endet die Arbeit nicht mit der Schlüsselübergabe. Gerade in den ersten zwei Jahren nach Fertigstellung zeigt sich, wie wichtig eine professionelle Begleitung der Liegenschaft ist.

 

Ein zentraler Meilenstein dabei ist die sogenannte zweijährige Garantieabnahme. Sie bildet den Abschluss der ersten Garantiefrist eines Neubaus und ist für Eigentümer von grosser Bedeutung. Denn in dieser Phase können Baumängel festgestellt, dokumentiert und gegenüber Unternehmern geltend gemacht werden. Dabei zeigt die Praxis immer wieder: Nicht jede Beanstandung ist automatisch ein Mangel. Genau deshalb braucht es Fachwissen, Erfahrung und eine saubere Koordination durch die Immobilienverwaltung.

 

Was bedeutet die zweijährige Garantieabnahme?

In der Schweiz erfolgt bei Neubauten nach rund zwei Jahren die sogenannte Garantieabnahme oder Mängelbegehung. Sie basiert in vielen Fällen auf der SIA-Norm 118 und dient dazu, festgestellte Mängel innerhalb der Garantiefrist offiziell aufzunehmen.

 

Ziel dieser Abnahme ist es:

  • vorhandene Baumängel frühzeitig zu erkennen
  • berechtigte Garantieansprüche zu sichern
  • Unternehmer zur Mängelbehebung aufzufordern
  • den langfristigen Werterhalt der Immobilie sicherzustellen

Gerade bei grösseren Neubauprojekten ist dieser Prozess organisatorisch und fachlich anspruchsvoll.

 

Nicht jede Beanstandung ist automatisch ein Mangel

Im Alltag zeigt sich häufig, dass Eigentümer oder Mieter gewisse Erscheinungen als «Mangel» wahrnehmen, obwohl diese technisch oder rechtlich nicht zwingend als solcher gelten.

Genau hier liegt eine der wichtigsten Aufgaben der Immobilienverwaltung: die professionelle Beurteilung und Einordnung von Beanstandungen.

 

Was gilt tatsächlich als Mangel?

Ein Mangel liegt grundsätzlich dann vor, wenn:

  • eine vertraglich vereinbarte Leistung nicht erfüllt wurde
  • die Funktion eines Bauteils eingeschränkt ist
  • ein technischer oder baulicher Fehler vorliegt
  • die Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt wird

Beispiele dafür können sein:

  • undichte Fenster
  • fehlerhafte Silikonfugen
  • Risse ausserhalb der zulässigen Toleranzen
  • mangelhaft funktionierende Lüftungen oder Heizungen

Was häufig kein Mangel ist

Nicht jede optische Veränderung oder Gebrauchsspur fällt automatisch unter die Garantie.

Oft handelt es sich dabei um:

  • normale Setzungserscheinungen bei Neubauten
  • materialbedingte Veränderungen
  • geringfügige optische Abweichungen innerhalb der Toleranzen
  • Abnützungen durch Nutzung oder falsche Handhabung

Gerade deshalb ist eine fachliche Prüfung entscheidend. Eine professionelle Verwaltung sorgt dafür, dass berechtigte Mängel konsequent verfolgt werden – gleichzeitig aber unrealistische Erwartungen richtig eingeordnet werden.

 

Warum die Garantieabnahme so wichtig ist

Die zweijährige Garantieabnahme ist weit mehr als ein formeller Kontrolltermin. Sie ist für Eigentümer eine zentrale Möglichkeit, Ansprüche rechtzeitig geltend zu machen. Werden Mängel innerhalb der Fristen nicht erkannt oder dokumentiert, kann dies später zu erheblichen Kosten führen.

Eine strukturierte Garantieabnahme hilft dabei:

  • Folgeschäden frühzeitig zu verhindern
  • Verantwortlichkeiten klar festzuhalten
  • Nachbesserungen einzufordern
  • den Wert der Immobilie langfristig zu sichern

Gerade bei komplexen Neubauprojekten mit vielen Wohnungen und unterschiedlichen Unternehmern braucht es dabei eine professionelle Koordination.

 

Die Rolle der Immobilienverwaltung

Eine erfahrene Immobilienverwaltung übernimmt bei der Garantieabnahme eine zentrale Schnittstellenfunktion zwischen:

  • Eigentümerschaft
  • Mieterschaft
  • Generalunternehmern
  • Handwerkern
  • Fachplanern und Architekten

Dabei geht es nicht nur um die Aufnahme von Mängeln, sondern vor allem auch um:

  • strukturierte Terminorganisation
  • fachliche Vorprüfung von Beanstandungen
  • Koordination der Unternehmer
  • Nachverfolgung der Mängelbehebung
  • Kontrolle der ausgeführten Arbeiten

Gerade bei grösseren Neubauprojekten ist dies ein aufwendiger Prozess, der viel Erfahrung und Organisation verlangt.

 

Kommunikation und Fingerspitzengefühl sind entscheidend

Die Garantiephase bringt oft unterschiedliche Erwartungen mit sich. Während Eigentümer einen mängelfreien Zustand erwarten, sehen Unternehmer gewisse Erscheinungen innerhalb der zulässigen Normen.

 

Die Verwaltung übernimmt deshalb auch eine wichtige kommunikative Rolle:

  • realistische Einschätzung von Beanstandungen
  • transparente Kommunikation mit Eigentümern und Mietern
  • sachliche Koordination mit Unternehmern
  • lösungsorientierte Begleitung des gesamten Prozesses

Dabei sind Fachwissen, Erfahrung und Fingerspitzengefühl entscheidend.

 

Fazit: Die Garantieabnahme sichert den langfristigen Werterhalt

Die zweijährige Garantieabnahme ist ein zentraler Bestandteil der professionellen Bewirtschaftung von Neubauten. Sie sorgt dafür, dass berechtigte Mängel erkannt und behoben werden – und hilft gleichzeitig dabei, technische von rein optischen oder nutzungsbedingten Themen zu unterscheiden.

Für Eigentümer bedeutet dies Sicherheit, Werterhalt und eine professionelle Begleitung in einer wichtigen Phase nach der Fertigstellung.

 

Eine erfahrene Immobilienverwaltung übernimmt dabei nicht nur die Koordination, sondern sorgt auch dafür, dass Ansprüche strukturiert, fachlich korrekt und fristgerecht bearbeitet werden.

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